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Kryptowährungen

Ethereum kaufen: So kaufst du Ether sicher – Anbieter, Gebühren, Staking und Steuern

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Ether (ETH) ist die Kryptowährung des Ethereum-Netzwerks, einer Blockchain, auf der auch Programme (Smart Contracts) laufen. Kaufen kannst du Ether bei Kryptobörsen und Handelsplattformen sowie in manchen Bank- und Broker-Apps – aber nur bei Anbietern, die nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) zugelassen sind: Am 1. Juli 2026 lief die Übergangsfrist EU-weit aus, Dienstleister ohne MiCA-Lizenz mussten ihre Tätigkeit einstellen. Die BaFin warnt, dass viele Kryptowerte sehr volatil sind, Cyber-Gefahren bergen und für unseriöse Angebote missbraucht werden. Seit dem 15. September 2022 arbeitet Ethereum mit Proof-of-Stake: Neue Blöcke werden nicht mehr geminet, sondern von Validatoren erzeugt, die Ether hinterlegt („gestaket“) haben. Steuerlich gilt 2026: Verkaufst du Ether nach mehr als einem Jahr, ist der Gewinn im Privatvermögen steuerfrei; davor ist er steuerpflichtig, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne im Jahr zusammen 1.000 € oder mehr betragen (§ 23 EStG). Das Bundesfinanzministerium hat eine Reform vorgeschlagen, die die Haltefrist für ab 2027 gekaufte Coins abschaffen soll – beschlossen ist sie noch nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur bei MiCA-zugelassenen Anbietern kaufen; Zulassung in BaFin-Datenbank oder ESMA-Register prüfen.
  • Für Transaktionen im Netzwerk fallen Gas-Gebühren an, auch wenn eine Transaktion fehlschlägt.
  • 2026: Gewinn nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, vorher Freigrenze 1.000 € pro Jahr.
  • Staking-Erträge sind steuerpflichtige sonstige Einkünfte; die Haltefrist bleibt ein Jahr.

So kaufst du Ether

  1. Anbieter wählen und prüfen: Ob ein Anbieter nach MiCA zugelassen ist, zeigen die Unternehmensdatenbank der BaFin und das Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Unternehmen aus Drittstaaten dürfen ihre Kryptodienstleistungen in der EU nicht mehr aktiv anbieten.
  2. Konto eröffnen und identifizieren: Zugelassene Anbieter müssen deine Identität prüfen.
  3. Kosten vergleichen: Neben Handelsgebühren kostet oft der Spread zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Achte auf Gebühren für Ein- und Auszahlungen und für Übertragungen auf eine eigene Wallet.
  4. Kaufen: Ether lässt sich in Bruchteilen kaufen; du musst keine ganze Einheit erwerben.
  5. Verwahrung entscheiden: beim Anbieter oder in einer eigenen Wallet. Wer den privaten Schlüssel einer eigenen Wallet verliert, verliert das Guthaben – mehr im Ratgeber Krypto-Wallet.

Gas-Gebühren und Staking

Jede Transaktion im Ethereum-Netzwerk kostet Gas. Die Gebühr ergibt sich aus dem verbrauchten Gas mal dem Preis pro Gaseinheit, angegeben in Gwei (ein Milliardstel Ether); sie fällt auch an, wenn die Transaktion fehlschlägt. Sie besteht aus einer Basisgebühr, die das Protokoll festlegt und die „verbrannt“, also aus dem Umlauf genommen wird, und einer Prioritätsgebühr als Trinkgeld für den Validator. Laut ethereum.org kostet eine einfache Überweisung mit 21.000 Gas bei 10 Gwei Basis- und 2 Gwei Prioritätsgebühr 0,000252 ETH. Gas fällt für Transaktionen im Netzwerk an, etwa wenn du Ether auf eine eigene Wallet überträgst. Was eine Plattform für Kauf, Verkauf und Auszahlung selbst berechnet, steht in ihrem Preisverzeichnis.

Beim Staking hinterlegst du Ether, um das Netzwerk abzusichern, und erhältst dafür Erträge – entweder selbst als Validator oder über einen Anbieter. Steuerlich sind diese Erträge sonstige Einkünfte; die Haltefrist für die gestakten Coins verlängert sich dadurch nicht auf zehn Jahre. Details im Ratgeber Krypto-Staking und Steuern.

Steuern: Was 2026 gilt und was geplant ist

Besteuerung von Ether im Privatvermögen 2026
VorgangSteuer
Verkauf oder Tausch nach mehr als einem Jahrsteuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Verkauf oder Tausch innerhalb eines Jahrespersönlicher Steuersatz; steuerfrei nur, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne im Jahr unter 1.000 € liegen (Freigrenze)
Staking-Erträgesonstige Einkünfte, Freigrenze 256 € im Jahr zusammen mit ähnlichen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG)

Rechenbeispiel mit angenommenen Kursen: Paul kauft 0,5 ETH zu einem Kurs von 3.000 €, also für 1.500 €. Nach acht Monaten verkauft er bei 3.600 € für 1.800 €. Sein Gewinn von 300 € bleibt steuerfrei, wenn er im selben Jahr keine weiteren privaten Veräußerungsgewinne hat, weil die Freigrenze von 1.000 € nicht erreicht ist. Läge der Gewinn bei 1.200 €, wäre er vollständig mit Pauls persönlichem Steuersatz zu versteuern – nicht nur der Teil über 1.000 €. Hätte Paul mehr als ein Jahr gewartet, wäre der Gewinn in jedem Fall steuerfrei.

Geplant: Nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 sollen Kryptowerte wie Bitcoin und Ether, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören – ohne Haltefrist. Für vorher gekaufte Coins soll die Jahresfrist weiter gelten. Bis zum 19. Oktober 2026 lag nur der Referentenentwurf vor; Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden. Was genau geplant ist, erklärt der Ratgeber Krypto-Steuer.

Häufige Fragen

Wo kann ich Ethereum sicher kaufen?

Bei Anbietern mit Zulassung nach der MiCA-Verordnung. Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigen die Unternehmensdatenbank der BaFin und das ESMA-Register.

Was ist der Unterschied zwischen Ethereum und Ether?

Ethereum ist das Netzwerk, Ether (ETH) die Kryptowährung, mit der unter anderem die Gebühren im Netzwerk bezahlt werden.

Muss ich Ethereum-Gewinne versteuern?

2026 nicht, wenn du länger als ein Jahr gehalten hast. Innerhalb eines Jahres sind Gewinne steuerpflichtig, sofern alle privaten Veräußerungsgewinne zusammen 1.000 € oder mehr erreichen.

Verlängert Staking die Haltefrist?

Nein. Die Haltefrist bleibt nach Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Jahr; die Staking-Erträge selbst sind aber steuerpflichtig.