Darlehen vom Jobcenter: Wann es das gibt, wie du es beantragst und wie die Rückzahlung läuft
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Kann im Einzelfall ein Bedarf, der eigentlich vom Regelsatz abgedeckt ist, nach den Umständen nicht aufgeschoben und nicht anders gedeckt werden, erbringt das Jobcenter ihn als Sach- oder Geldleistung und gewährt dir dafür ein Darlehen (§ 24 Abs. 1 SGB II). Typische Fälle sind die Reparatur oder der Ersatz eines kaputten Haushaltsgeräts. Voraussetzung ist, dass du den Bedarf weder aus deinem Schonvermögen noch auf andere Weise decken kannst (§ 42a Abs. 1 SGB II). Zurückgezahlt wird das Darlehen, solange du Leistungen beziehst, durch eine monatliche Aufrechnung von 5 % des für dich maßgebenden Regelbedarfs, beginnend im Monat nach der Auszahlung (§ 42a Abs. 2 SGB II). Bei einem Regelbedarf von 563 € für Alleinstehende im Jahr 2026 sind das 28,15 € im Monat. Endet der Leistungsbezug, ist der Rest sofort fällig; das Jobcenter soll dann aber eine Rückzahlungsvereinbarung nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen mit dir treffen (§ 42a Abs. 4 SGB II).
Das Wichtigste in Kürze
- Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf, den der Regelsatz abdecken soll, aber nicht kann.
- Tilgung automatisch mit 5 % des Regelbedarfs, 2026 bei Alleinstehenden 28,15 € im Monat.
- Erstausstattung für Wohnung oder Baby ist kein Darlehen, sondern ein Zuschuss.
- Mietkaution und Mietschulden werden in der Regel als Darlehen übernommen.
Wofür es Darlehen gibt
| Bedarf | Leistung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| unabweisbarer Bedarf aus dem Regelsatz, z. B. Ersatz eines defekten Kühlschranks | Darlehen | § 24 Abs. 1 SGB II |
| Erstausstattung der Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt | Zuschuss, kein Darlehen | § 24 Abs. 3 SGB II |
| Mietkaution, Genossenschaftsanteile (nach vorheriger Zusicherung) | soll als Darlehen erbracht werden | § 22 Abs. 6 SGB II |
| Mietschulden oder vergleichbare Notlage, wenn das Jobcenter die Unterkunftskosten trägt | Übernahme, Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden | § 22 Abs. 8 SGB II |
| im Monat sind Einnahmen zu erwarten | Leistungen können als Darlehen erbracht werden | § 24 Abs. 4 SGB II |
| Vermögen kann nicht sofort verwertet werden | Darlehen, gegebenenfalls mit Sicherung | § 24 Abs. 5 SGB II |
Wann eine Erstausstattung als Zuschuss in Frage kommt, erklärt der Ratgeber Erstausstattung vom Jobcenter. Schulden für Miete sollen übernommen werden, wenn das gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit droht; vorhandenes Schonvermögen ist vorrangig einzusetzen.
Rechenbeispiel (eigene Berechnung): Bei Mehmet, alleinstehend, geht die Waschmaschine kaputt; Rücklagen hat er keine. Das Jobcenter gewährt ihm 400 € als Darlehen. Ab dem Folgemonat werden 5 % von 563 €, also 28,15 €, mit seinem Grundsicherungsgeld verrechnet. Nach 14 Monaten sind 394,10 € getilgt, im 15. Monat die restlichen 5,90 €. Die Aufrechnung muss ihm das Jobcenter schriftlich per Bescheid erklären.
So beantragst du das Darlehen
- Antrag stellen, bevor du kaufst: Schildere den Bedarf beim Jobcenter und lege Nachweise vor, etwa einen Kostenvoranschlag oder eine Bestätigung, dass sich die Reparatur nicht lohnt.
- Erklären, warum es nicht anders geht: kein verwertbares Schonvermögen, keine andere Deckungsmöglichkeit.
- Bescheid prüfen: Darlehensbetrag, Form (Sach- oder Geldleistung) und Aufrechnung stehen im Bescheid. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Laufen schon andere Aufrechnungen von mehr als 20 % des Regelbedarfs, wird das neue Darlehen nicht zusätzlich mit 5 % aufgerechnet (§ 42a Abs. 2 Satz 4 SGB II). Wie hoch der Regelbedarf für deine Bedarfsgemeinschaft ist, zeigt der Ratgeber Regelsatz.
Kredit von der Bank statt vom Jobcenter?
Auch beim Bankkredit prüft der Kreditgeber, ob du die Raten aus deinem Einkommen zahlen kannst. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, hat es deshalb oft schwer, einen normalen Ratenkredit zu bekommen – und teure Minikredite oder Angebote „ohne SCHUFA“ verschärfen die Lage oft. Das Darlehen des Jobcenters ist zinsfrei, und die Tilgung ist auf 5 % des Regelbedarfs begrenzt. Die Grundlagen der Leistung stehen im Ratgeber Grundsicherungsgeld.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei einem Jobcenter-Darlehen monatlich abgezogen?
5 % des maßgebenden Regelbedarfs; bei Alleinstehenden 2026 sind das 28,15 € im Monat.
Muss ich das Darlehen zurückzahlen, wenn ich Arbeit finde?
Ja. Nach Ende des Leistungsbezugs ist der Restbetrag sofort fällig; das Jobcenter soll aber eine Rückzahlungsvereinbarung nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen treffen.
Ist die Erstausstattung ein Darlehen?
Nein. Erstausstattungen für die Wohnung, Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt werden gesondert als Leistung erbracht und nicht zurückgefordert.
Übernimmt das Jobcenter Stromschulden?
Schulden können übernommen werden, soweit das zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Geldleistungen sollen dabei als Darlehen erbracht werden.
