BAföG-Rückzahlung: höchstens 10.010 €, 130 € im Monat – Nachlass, Freistellung und Erlass
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Beim Studium wird BAföG in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gezahlt (§ 17 Abs. 2 BAföG). Zurückgezahlt wird nur der Darlehensanteil: in monatlichen Raten von mindestens 130 €, beginnend fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 3 und 4 BAföG). Wer 77 Raten pünktlich gezahlt hat, dem wird der Rest erlassen – mehr als 77 × 130 € = 10.010 € musst du also nicht zurückzahlen (§ 18 Abs. 13 BAföG). Bei geringem Einkommen kannst du dich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen, und wer vorzeitig auf einen Schlag tilgt, bekommt auf Antrag einen Nachlass. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur der Darlehensanteil wird zurückgezahlt, zinslos – solange du pünktlich zahlst.
- Start: fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer; Raten von mindestens 130 € im Monat, meist in Dreimonatsbeträgen.
- Nach 77 Raten ist Schluss: maximal 10.010 €, der Rest wird erlassen.
- Freistellung bei geringem Einkommen; nach 20 Jahren erlischt die Restschuld bei Wohlverhalten.
Ablauf der Rückzahlung
- Feststellungsbescheid: Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer schickt dir das Bundesverwaltungsamt einen Bescheid über die Höhe deiner Darlehensschuld (§ 18 Abs. 9 BAföG). Prüfe ihn sorgfältig – ist er unanfechtbar, wird er nicht mehr überprüft.
- Erste Rate: fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt fordert dich rechtzeitig auf.
- Raten: mindestens 130 € pro Monat, in der Regel für jeweils drei Monate in einer Summe (390 €), meist per Lastschrift (§ 18 Abs. 7 BAföG).
- Ende: nach vollständiger Tilgung oder nach 77 pünktlichen Monatsraten mit Erlass der Restschuld.
| Darlehensschuld | Rückzahlung | Dauer bei 130 € im Monat |
|---|---|---|
| 6.500 € | 6.500 € | 50 Monate |
| 10.010 € | 10.010 € | 77 Monate |
| 18.000 € | 10.010 € | 77 Monate, danach Erlass von 7.990 € |
Vorzeitig zurückzahlen und Nachlass bekommen
Du kannst das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Auf Antrag gewährt das Bundesverwaltungsamt einen Nachlass auf die verbleibende Schuld (§ 18 Abs. 10 BAföG). Wie hoch der Nachlass ist, ergibt sich aus der Darlehensverordnung und steht im Angebot des Bundesverwaltungsamts; stelle den Antrag, bevor du zahlst. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob du das Geld sonst besser verwenden kannst – etwa um einen verzinsten Kredit abzulösen. Wie das bei Bankkrediten funktioniert, steht im Ratgeber Kredit vorzeitig zurückzahlen.
Achtung: Wer seine Schuld schon über 10.010 € hinaus hat, sollte genau rechnen: Wegen des Erlasses nach 77 Raten zahlst du ohnehin höchstens 10.010 €.
Freistellung bei geringem Einkommen
Liegt dein monatliches Einkommen nicht mindestens 42 € über 1.690 €, wirst du auf Antrag von der Rückzahlung freigestellt; der Betrag erhöht sich um 850 € für den Ehe- oder Lebenspartner und um 770 € je Kind (§ 18a Abs. 1 BAföG), gemindert um deren eigenes Einkommen. Liegt das Einkommen etwas darüber, kann die Rate entsprechend vermindert werden. Die Freistellung gilt ab dem Antragsmonat, rückwirkend für höchstens vier Monate, in der Regel für ein Jahr, beim ersten Mal für zwei Jahre (§ 18a Abs. 3 BAföG). Zahlst du während einer Freistellung verminderte Raten, zählen diese beim Erlass nach 77 Raten mit (§ 18 Abs. 13 Satz 2 BAföG). Einen Überblick über deine Ausgaben verschafft der Budgetrechner.
Erlass nach 20 Jahren und im Todesfall
- Nach 20 Jahren: Wer im Rückzahlungszeitraum nicht oder nur geringfügig gegen seine Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat, dem wird die verbleibende Schuld erlassen (§ 18 Abs. 12 BAföG).
- Tod: Mit dem Tod erlischt die Darlehensschuld; Erben müssen sie nicht zurückzahlen (§ 18 Abs. 11 BAföG).
Was teuer wird: Verzug
Das Darlehen ist zinslos – aber nur, solange du pünktlich zahlst. Überschreitest du einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage, wird der gesamte noch nicht getilgte Betrag mit 6 % im Jahr verzinst (§ 18 Abs. 2 BAföG). Melde Adressänderungen und Zahlungsprobleme deshalb sofort dem Bundesverwaltungsamt und beantrage rechtzeitig eine Freistellung.
Steuern
Die Tilgung des Darlehens ist keine absetzbare Ausgabe. Steuerlich zählen die Studienkosten in dem Jahr, in dem du sie bezahlt hast – im Master oder Zweitstudium unter Umständen als vortragsfähige Werbungskosten, siehe Verlustvortrag.
Ältere Darlehen
Die Regeln mit 130-€-Raten und Erlass nach 77 Raten gelten für das Darlehensrecht seit September 2019. Für Darlehen, die nach älterem Recht bewilligt wurden, gelten teilweise andere Bedingungen; auch für sie sieht das Gesetz aber einen Erlass der Restschuld 20 Jahre nach Beginn der Rückzahlung vor (§ 18 Abs. 12 Satz 3 BAföG). Was für dich gilt, steht in deinem Bescheid des Bundesverwaltungsamts.
Häufige Fragen
Wie viel BAföG muss ich maximal zurückzahlen?
Höchstens 77 Monatsraten à 130 €, also 10.010 €. Die restliche Schuld wird danach erlassen.
Wann muss ich mit der BAföG-Rückzahlung beginnen?
Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer deines zuletzt geförderten Studiengangs.
Kann ich die BAföG-Rückzahlung pausieren?
Ja, mit einer Freistellung bei geringem Einkommen auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt, jeweils für ein Jahr, beim ersten Mal für zwei Jahre.
Lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung?
Wegen des Nachlasses oft ja, sofern du das Geld nicht als Notgroschen brauchst. Den genauen Nachlass nennt dir das Bundesverwaltungsamt auf Antrag.
