Kontogebühren zurückfordern: Was die BGH-Urteile von 2021 und 2024 für dich bedeuten
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Hat deine Bank Kontoführungsgebühren eingeführt oder erhöht, ohne dass du aktiv zugestimmt hast, kannst du das Geld zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 (XI ZR 26/20) die Klausel für unwirksam erklärt, nach der dein Schweigen auf eine Änderungsmitteilung als Zustimmung galt. Im November 2024 (XI ZR 139/23) hat er entschieden, dass Banken sich nicht darauf berufen können, du hättest die Gebühren drei Jahre lang widerspruchslos gezahlt. Zurückfordern kannst du Gebühren, die nur auf dieser sogenannten Zustimmungsfiktion beruhen – soweit die Ansprüche nicht verjährt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Gebührenerhöhungen per „stillschweigender Zustimmung“ sind unwirksam.
- Die „Dreijahreslösung“ der Banken gilt nach dem BGH nicht.
- Hast du einer Erhöhung später aktiv zugestimmt, gilt sie ab diesem Zeitpunkt.
- Ansprüche verjähren nach den allgemeinen Regeln – Gebühren aus 2023 solltest du noch 2026 zurückfordern.
Worum es bei den Urteilen geht
Bis 2021 enthielten die Geschäftsbedingungen fast aller Banken und Sparkassen eine Klausel: Die Bank teilt eine Änderung – etwa eine neue Kontoführungsgebühr – mindestens zwei Monate vorher mit, und widerspricht der Kunde nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. So haben Institute jahrelang Preise erhöht. Der BGH hat diese Klausel 2021 gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt, weil sie Kunden unangemessen benachteiligt. Folge: Gebühren, die nur auf diesem Weg eingeführt oder erhöht wurden, wurden nie wirksam vereinbart.
Viele Banken argumentierten danach, wer drei Jahre lang ohne Widerspruch gezahlt habe, habe die Preise akzeptiert. Dieser aus dem Energierecht übernommenen „Dreijahreslösung“ hat der BGH 2024 eine Absage erteilt. Die Bank muss die zu Unrecht kassierten Beträge nach Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) zurückzahlen.
Welche Gebühren du zurückfordern kannst
- Erhöhte oder neu eingeführte Kontoführungsgebühren, die per Änderungsmitteilung ohne deine aktive Zustimmung kamen.
- Neue Entgelte für einzelne Leistungen, etwa für Karten, Überweisungen oder Kontoauszüge, sofern sie ebenso eingeführt wurden.
- Nicht betroffen: Gebühren, die schon bei Kontoeröffnung vereinbart waren, und Erhöhungen, denen du aktiv zugestimmt hast – etwa per Klick im Onlinebanking oder Unterschrift. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Preise.
Nach dem Urteil von 2021 haben die meisten Banken ihre Kunden um aktive Zustimmung zu den aktuellen Preisen gebeten. Hast du zugestimmt, beschränkt sich dein Anspruch auf die Zeit davor.
So forderst du die Gebühren zurück
- Unterlagen sammeln: Kontoauszüge, Änderungsmitteilungen der Bank und – falls vorhanden – deine Zustimmung. Fehlende Auszüge kannst du bei deiner Bank anfordern.
- Betrag berechnen: Für jeden Monat die Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und tatsächlich gezahlter Gebühr. Beispiel: Erhöhung von 3 € auf 6 € im Monat ohne aktive Zustimmung – für 2023 ergibt das 12 × 3 € = 36 €.
- Schriftlich fordern: Schreibe der Bank, welche Gebühren du auf Grundlage von BGH XI ZR 26/20 und XI ZR 139/23 zurückverlangst, nenne den Betrag und setze eine Frist von etwa zwei bis vier Wochen. Musterbriefe bieten die Verbraucherzentralen an.
- Schlichtung: Lehnt die Bank ab, kannst du kostenlos die Schlichtungsstelle anrufen – den Ombudsmann der privaten Banken, die Schlichtungsstelle des Sparkassenverbands oder den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe. Ein Schlichtungsantrag hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
- Klage: Bleibt auch das erfolglos, bleibt der Weg zum Amtsgericht. Bei kleinen Beträgen lohnt sich vorher eine Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale oder über eine Rechtsschutzversicherung.
Verjährung beachten
Rückzahlungsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den Umständen Kenntnis hattest oder hättest haben müssen (§§ 195, 199 BGB). Wie weit Forderungen im Einzelfall zurückreichen, war zwischen Banken und Verbraucherschützern umstritten. Sicher ist: Wer Gebühren aus dem Jahr 2023 zurückfordern will, sollte das noch vor Ende 2026 tun oder die Verjährung durch einen Schlichtungsantrag hemmen. Mehr zum Prinzip der Verjährung steht im Ratgeber Verjährung von Schulden.
Droht die Kündigung des Kontos?
Banken dürfen ein Girokonto unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Monaten ordentlich kündigen, wenn das im Vertrag vorgesehen ist. Ein Rückforderungsschreiben allein ändert daran nichts, und das Basiskonto kann die Bank nur aus engen Gründen kündigen. Bist du mit deiner Bank unzufrieden, kann ein Kontowechsel ohnehin sinnvoll sein – die Kontowechselhilfe ist für Verbraucher gesetzlich geregelt. Günstigere Angebote findest du über einen Girokonto-Vergleich.
Häufige Fragen
Kann ich Kontoführungsgebühren zurückfordern?
Ja, wenn sie ohne deine aktive Zustimmung über die Zustimmungsfiktion eingeführt oder erhöht wurden und die Ansprüche nicht verjährt sind.
Was hat der BGH 2024 entschieden?
Dass Banken sich nicht auf die „Dreijahreslösung“ berufen dürfen. Auch wer jahrelang ohne Widerspruch gezahlt hat, kann unwirksam erhobene Gebühren zurückverlangen (XI ZR 139/23).
Gilt das auch für Sparkassen und Volksbanken?
Ja. Die Zustimmungsfiktion stand in den Bedingungen nahezu aller Banken und Sparkassen. Entscheidend ist, wie die Gebühr in deinem Fall vereinbart wurde.
Was kostet die Schlichtung?
Für Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren bei den Ombudsstellen der Bankenverbände kostenlos.
Quellen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: BGH entscheidet zu Rückzahlungsansprüchen von Bankgebühren
- PwC Legal: Bundesgerichtshof entscheidet über die Erstattung von Bankgebühren (XI ZR 139/23)
- §§ 195, 199 BGB: Regelmäßige Verjährung, § 204 BGB: Hemmung durch Schlichtung
- § 812 BGB: Herausgabeanspruch (ungerechtfertigte Bereicherung)

