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Fehlüberweisung: Falsche IBAN – so holst du dein Geld zurück

Fakten und Zahlen geprüft am

Hast du dich bei der IBAN vertippt und das Geld ist bei einem fremden Konto gelandet, kannst du die Überweisung nicht selbst zurückbuchen. Banken dürfen Überweisungen allein anhand der IBAN ausführen (§ 675r BGB); für einen Eingabefehler haften sie nicht. Deine Bank muss sich aber bemühen, das Geld zurückzuholen, und dir – wenn das scheitert – auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen geben, damit du den Empfänger selbst in Anspruch nehmen kannst (§ 675y Abs. 5 BGB). Der Empfänger ist gesetzlich verpflichtet, das Geld herauszugeben (§ 812 BGB).

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort die Bank anrufen und schriftlich einen Rückruf beauftragen – je schneller, desto besser.
  • Die Bank muss sich um die Rückholung bemühen, darf dafür aber ein im Preisverzeichnis vereinbartes Entgelt verlangen.
  • Gibt der Empfänger das Geld nicht freiwillig zurück, hast du einen Anspruch auf Herausgabe – notfalls per Mahnbescheid oder Klage.
  • Gibt es die IBAN gar nicht, muss deine Bank dich informieren und das Geld zurückgeben.

Sofort tun: die ersten Schritte

  1. Bank kontaktieren: Ruf an und bestätige den Auftrag zur Rückholung schriftlich, mit Datum, Betrag, falscher und richtiger IBAN.
  2. Terminüberweisung noch nicht ausgeführt? Dann kannst du sie bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Ausführungstag noch widerrufen.
  3. Rückruf (Recall): Ist das Geld schon unterwegs, schickt deine Bank eine Rückrufanfrage an die Empfängerbank. Die Empfängerbank darf das Geld vom Konto ihres Kunden in der Regel nur mit dessen Zustimmung zurückschicken.
  4. Informationen anfordern: Scheitert die Rückholung, beantrage schriftlich alle verfügbaren Informationen zum Empfänger. Die Empfängerbank muss diese an deine Bank weitergeben (§ 675y Abs. 5 Satz 3 und 4 BGB).
  5. Empfänger anschreiben: Fordere ihn mit Frist zur Rückzahlung auf. Zahlt er nicht, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder klagen.

Was die Bank tun muss – und was nicht

SituationPflicht der Bank
IBAN existiert nicht oder ist keinem Konto zuzuordnendich unverzüglich informieren und den Betrag zurückgeben (§ 675r Abs. 3 BGB)
IBAN gültig, aber falsch eingegebenkeine Erstattung; Bemühen um Rückholung und Auskunft (§ 675y Abs. 5 BGB)
Bank hat einen Fehler gemacht, etwa an eine andere als die angegebene IBAN überwiesenErstattung des Betrags (§ 675y Abs. 1 BGB)

Für die Bemühungen um Rückholung darf die Bank ein Entgelt verlangen, wenn es im Vertrag, also meist im Preis- und Leistungsverzeichnis, vereinbart ist (§ 675y Abs. 5 Satz 5 BGB).

Warum die Empfängerüberprüfung vorbeugt

Seit Oktober 2025 vergleicht die Bank vor der Freigabe Name und IBAN. Bei einem Tippfehler in der IBAN passt der Name meist nicht mehr – du bekommst die Warnung „keine Übereinstimmung“. Wie du die Ergebnisse liest, steht im Ratgeber Empfängerüberprüfung. Wer trotz Warnung freigibt, trägt das Risiko selbst.

Anders als eine Lastschrift lässt sich eine Überweisung nicht zurückbuchen; die Rückgabe innerhalb von acht Wochen gilt nur für Lastschriften – siehe Lastschrift zurückbuchen. Bist du auf Betrüger hereingefallen, helfen die Schritte im Ratgeber Phishing: Geld zurück.

Du hast eine Fehlüberweisung erhalten

Geld, das ohne Rechtsgrund auf deinem Konto landet, darfst du nicht behalten: Du musst es herausgeben (§ 812 BGB). Am besten gehst du so vor:

  • Das Geld nicht ausgeben und nicht selbst „zurücküberweisen“ – sonst triffst du womöglich einen Betrüger, der dir eine angebliche Fehlüberweisung untergeschoben hat.
  • Deine Bank informieren und der Rückgabe an das Ursprungskonto zustimmen, wenn ein Rückruf eingeht.
  • Bei Kontakt durch eine unbekannte Person, die um Weiterleitung auf ein anderes Konto bittet, misstrauisch sein: Das ist eine bekannte Betrugsmasche.

Häufige Fragen

Kann ich eine Überweisung zurückbuchen?

Nein. Eine ausgeführte Überweisung kann nur über einen Rückruf mit Zustimmung des Empfängers oder über eine Rückforderung beim Empfänger zurückgeholt werden.

Haftet die Bank bei falscher IBAN?

Nein, wenn sie den Auftrag entsprechend der angegebenen IBAN ausgeführt hat. Sie muss sich aber um die Rückholung bemühen und dir die Informationen für eine Rückforderung geben.

Was kostet ein Rückruf?

Das steht im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank. Ein Entgelt ist nur zulässig, wenn es vereinbart ist.

Darf ich eine Fehlüberweisung behalten?

Nein. Der Absender hat einen gesetzlichen Herausgabeanspruch gegen dich.