Empfängerüberprüfung bei Überweisungen: Was Grün, Gelb und Rot bedeuten
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Die Empfängerüberprüfung (englisch „Verification of Payee“) ist ein Abgleich, den deine Bank vor jeder SEPA-Überweisung und Echtzeitüberweisung in Euro durchführt: Sie fragt bei der Empfängerbank nach, ob der eingegebene Name zur IBAN passt, und zeigt dir das Ergebnis an, bevor du die Zahlung freigibst. Die Pflicht gilt in den Euro-Ländern seit dem 9. Oktober 2025 und folgt aus der EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen. Die Prüfung ist für dich kostenlos. Wichtig: Gibst du eine Überweisung trotz Warnung frei und landet das Geld beim Falschen, haftet die Bank dafür in der Regel nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Gilt für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und neu angelegte Daueraufträge – nicht für Lastschriften.
- Vier mögliche Ergebnisse: Übereinstimmung, teilweise Übereinstimmung (mit Namensvorschlag), keine Übereinstimmung, Prüfung nicht möglich.
- Eine Warnung blockiert die Zahlung nicht – wer trotzdem freigibt, trägt das Risiko.
- Banken dürfen für die Prüfung kein Entgelt verlangen.
Die vier Ergebnisse
| Ergebnis | Bedeutung | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Übereinstimmung | Name und IBAN passen zusammen. | Überweisung freigeben. |
| Teilweise Übereinstimmung | Kleine Abweichung, etwa Tippfehler, fehlender Zweitname, abgekürzte Rechtsform. Die Bank zeigt den hinterlegten Namen an. | Vorgeschlagenen Namen prüfen und übernehmen, wenn er stimmt. |
| Keine Übereinstimmung | Der Name passt nicht zur IBAN. Der richtige Name wird nicht angezeigt. | Nicht freigeben, beim Empfänger auf einem bekannten Weg nachfragen. |
| Prüfung nicht möglich | Technisches Problem oder Empfängerbank nicht erreichbar. | Nur freigeben, wenn du die Kontodaten sicher kennst. |
Wer haftet?
Die Empfängerüberprüfung darf dich nicht daran hindern, eine Überweisung zu autorisieren. Gibst du sie nach einer Warnung trotzdem frei, wirst du vorher darauf hingewiesen, dass das Geld auf dem Konto eines anderen landen kann. Banken stellen klar: Kommt es dann zu einer Fehlüberweisung, haftet die Bank nicht. Hat die Bank dagegen ihre Pflichten bei der Prüfung verletzt, muss sie dir den Betrag nach der Verordnung unverzüglich erstatten.
Ist das Geld bereits beim Falschen gelandet, hilft der Ratgeber Fehlüberweisung: Geld zurückholen. Bei Betrug durch gefälschte Rechnungen oder Anrufe gelten zusätzlich die Regeln aus dem Ratgeber Phishing: Geld von der Bank zurück.
Warum die Prüfung gegen Betrug hilft
Eine verbreitete Masche ist die manipulierte Rechnung: Betrüger tauschen in einer echten Rechnung oder E-Mail die IBAN aus. Der Empfängername bleibt der des echten Händlers – die IBAN gehört aber jemand anderem. Genau diese Abweichung zeigt die Empfängerüberprüfung an. Nimm eine Warnung „keine Übereinstimmung“ deshalb ernst, gerade bei hohen Beträgen oder geänderten Kontodaten.
Tipps gegen Fehlalarme
- Namen wie beim Kontoinhaber: Gib den Namen so ein, wie er bei der Bank hinterlegt ist – Vor- und Nachname, bei Firmen den Firmennamen. Rechtsformen wie „GmbH“ und Titel sind meist nicht nötig.
- Gemeinschaftskonten: In der Regel genügt der Name eines Kontoinhabers.
- Keine Spitz- oder Künstlernamen.
- Eigenen Namen richtig weitergeben: Wer Geld empfängt, sollte seinen Namen auf Rechnungen und Formularen so angeben, wie er beim Konto hinterlegt ist.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat kritisiert, dass die Prüfung zu oft Fehlalarme auslöst. Lass dich davon nicht verleiten, Warnungen routinemäßig wegzuklicken.
Für welche Zahlungen die Prüfung gilt
- SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro, online, in der App und am Schalter,
- neu angelegte Daueraufträge und Terminüberweisungen – bestehende Daueraufträge werden nicht nachträglich geprüft,
- nicht für Lastschriften und Kartenzahlungen.
Firmenkunden können bei Sammelaufträgen auf die Prüfung verzichten. Verbraucher können nicht verzichten. Banken in EU-Ländern ohne Euro haben bis zum 9. Juli 2027 Zeit. Ob deine Bank die Ergebnisse gut verständlich darstellt, ist auch ein Kriterium beim Girokonto-Vergleich.
Häufige Fragen
Was bedeutet „keine Übereinstimmung“ bei der Überweisung?
Der eingegebene Name passt nicht zur IBAN. Überweise nicht, bevor du die Daten beim Empfänger auf einem dir bekannten Weg geprüft hast.
Kostet die Empfängerüberprüfung Geld?
Nein. Die Banken müssen sie unentgeltlich anbieten.
Kann ich trotz Warnung überweisen?
Ja. Die Prüfung blockiert die Zahlung nicht. Du trägst dann aber das Risiko, wenn das Geld beim falschen Empfänger landet.
Seit wann gibt es die Empfängerüberprüfung?
Seit dem 9. Oktober 2025 in allen Euro-Ländern.
Gilt die Prüfung auch für Lastschriften?
Nein, nur für Überweisungen, die du selbst auslöst.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/886 über Echtzeitüberweisungen (u. a. Art. 5b, 5c der SEPA-Verordnung)
- Art. 5c VO (EU) 260/2012: Überprüfung des Zahlungsempfängers
- Art. 5b VO (EU) 260/2012: unentgeltliche Empfängerüberprüfung
- Commerzbank: Informationen zur Empfängerüberprüfung
- cash.online: vzbv kritisiert Fehlalarme bei der Empfängerüberprüfung

