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Bargeld einzahlen: Ab 10.000 € braucht die Bank einen Herkunftsnachweis – welche Belege gelten und was ohne Nachweis passiert

Fakten und Zahlen geprüft am

Seit August 2021 müssen Banken nach den Auslegungshinweisen der BaFin zum Geldwäschegesetz einen Herkunftsnachweis verlangen, wenn Privatkunden mehr als 10.000 € in bar auf ihr eigenes Konto einzahlen. Das gilt auch, wenn mehrere Teilbeträge zusammen 10.000 € übersteigen. Bei Bargeldgeschäften, die nicht bei der eigenen Bank stattfinden – etwa beim Kauf von Edelmetallen oder beim Geldwechsel –, liegt die Grenze schon bei 2.500 €. Als Nachweis taugen zum Beispiel ein Kontoauszug oder eine Auszahlungsquittung einer anderen Bank, ein Sparbuch mit der Abhebung, ein Kaufvertrag über ein verkauftes Auto, eine Quittung über einen Geldwechsel, ein Testament oder Erbschein oder ein Schenkungsvertrag. Ohne Nachweis kann die Bank die Einzahlung ablehnen; bei Gelegenheitskunden muss sie es sogar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigenes Konto: Nachweis ab mehr als 10.000 €, auch bei gestückelten Einzahlungen.
  • Gelegenheitsgeschäfte (fremde Bank, Edelmetall, Sorten): Nachweis ab 2.500 €.
  • Den Beleg kannst du vorlegen oder zeitnah nachreichen.
  • Kein Nachweis: Die Bank darf die Einzahlung ablehnen und muss gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung prüfen.

Welche Belege die Bank akzeptiert

Beispiele für Herkunftsnachweise (laut Deutscher Kreditwirtschaft)
Herkunft des GeldesMöglicher Nachweis
Abhebung bei einer anderen Bankaktueller Kontoauszug oder Barauszahlungsquittung
Erspartes vom SparbuchSparbuch mit der Auszahlung
Verkauf eines Autos oder anderer SachenKauf- oder Rechnungsbelege
GeldwechselQuittung über das Sortengeschäft
ErbschaftTestament oder Erbschein
SchenkungSchenkungsvertrag

Das gilt grundsätzlich für Privatkunden; für Geschäftskunden gelten die Regeln laut Deutscher Kreditwirtschaft in der Regel nicht. Bei einer Erbschaft hilft der Erbschein oder das eröffnete Testament auch an dieser Stelle.

Beispiel: Herr Becker hat ein Auto privat für 12.500 € verkauft und das Geld bar erhalten. Bevor er es auf sein Girokonto einzahlt, nimmt er den unterschriebenen Kaufvertrag mit. Die Bank nimmt die Einzahlung an und legt eine Kopie des Vertrags zu den Unterlagen. Hätte er das Geld in drei Teilen zu je 4.000 € und 4.500 € eingezahlt, hätte die Bank wegen der Summe über 10.000 € ebenfalls einen Nachweis verlangt.

Was ohne Nachweis passiert

Kannst du die Herkunft nicht belegen, darf die Bank die Bareinzahlung ablehnen. Bei Gelegenheitskunden ohne Geschäftsbeziehung muss sie ablehnen. Außerdem prüft die Bank, ob sie den Vorgang der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden muss (§ 43 GwG). Ein Verdacht allein ist noch kein Vorwurf – aber du solltest Belege von vornherein aufbewahren.

So bereitest du dich vor

  • Belege beim Geschäft aufheben: Kaufverträge, Quittungen und Abhebungsbelege direkt sammeln.
  • Lieber überweisen lassen: Bei größeren Privatverkäufen ist eine Überweisung einfacher als Bargeld.
  • Bargeld zu Hause: Wer größere Summen daheim aufbewahrt, kann später Probleme mit dem Nachweis bekommen. Zu den Regeln für Bargeld allgemein siehe Bargeldobergrenze.
  • Edelmetalle bar kaufen: Händler müssen dich schon ab 2.000 € Barzahlung identifizieren – mehr dazu im Ratgeber Silber kaufen.

Häufige Fragen

Wie viel Bargeld darf ich ohne Nachweis einzahlen?

Auf das eigene Konto bis 10.000 €. Liegen mehrere Einzahlungen zusammen darüber, verlangt die Bank einen Nachweis.

Was gilt als Herkunftsnachweis?

Etwa ein Kontoauszug oder eine Auszahlungsquittung einer anderen Bank, ein Sparbuch, ein Kaufvertrag, eine Wechselquittung, ein Testament, ein Erbschein oder ein Schenkungsvertrag.

Muss ich den Nachweis sofort vorlegen?

Du kannst ihn vorlegen oder zeitnah nachreichen.

Ist die Einzahlung von Bargeld verboten?

Nein. Die Bank muss nur prüfen, woher das Geld stammt, um Geldwäsche zu verhindern.