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Heizungsgesetz 2026: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändert – 65-%-Regel weg, Biotreppe ab 2029, neue Förderung

Fakten und Zahlen geprüft am

Das Gebäudeenergiegesetz, bekannt als „Heizungsgesetz“, ist durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt worden. Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen; es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt: Eigentümer können wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas und Öl wählen. Dafür gilt für Gas und Öl eine „Biotreppe“: Laut Bundestag müssen ab 1. Januar 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein. Die Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt, wurde aber zum 21. Juli 2026 angepasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • 65-%-Pflicht für neue Heizungen entfällt, Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig.
  • Biotreppe für Gas und Öl: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
  • Grüngas- und Grünheizölquote für Lieferanten ab 2028; Details per eigenem Gesetz bis 1. Dezember 2026.
  • KfW-Heizungsförderung: 30 % Grundförderung, bis 70 % bzw. 80 %, förderfähige Kosten höchstens 28.000 € für die erste Wohnung.

Was sich gegenüber dem alten Heizungsgesetz ändert

Gebäudeenergiegesetz (bis Juli 2026) und Gebäudemodernisierungsgesetz im Vergleich
ThemaBisher (GEG)Neu (GModG)
Neue Heizungmindestens 65 % erneuerbare Energien, gestaffelt nach Wärmeplanungfreie Wahl der Heizungsart
Gas- und Ölheizungnur unter Auflagenzulässig, aber mit Bioanteil ab 2029
Bioanteil im Brennstoff–10 % (2029), 15 % (2030), 30 % (2035), 60 % (2040)
Klimaneutrale Brennstoffe–vollständig ab 2045
Kosten für Mieter–Vermieter tragen bei neuen fossilen Heizungen ab 2029 einen Teil der Mehrkosten für die Biobeimischung

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nach den Angaben des Bundestags langfristig weiterbetrieben werden. Ob und wie die Biotreppe für Bestandsanlagen greift, ist unter Fachleuten umstritten; maßgeblich ist der Gesetzestext. Eine Evaluierung des Gesetzes ist für 2030 vorgesehen.

Was das für deine Heizungsentscheidung heißt

  • Gas- oder Ölheizung: Die Anschaffung ist oft günstiger, aber die Brennstoffkosten können durch den steigenden Bioanteil und den CO2-Preis zunehmen – siehe CO2-Preis 2027.
  • Wärmepumpe: Höhere Anschaffung, dafür Förderung und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die Stromkosten hängen auch von den Netzentgelten ab; als steuerbare Verbrauchseinrichtung sind reduzierte Netzentgelte möglich.
  • Fernwärme: Ob ein Anschluss möglich ist, zeigt die kommunale Wärmeplanung. Großstädte sollten ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028.

Förderung seit 21. Juli 2026

KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458), Stand Oktober 2026
BausteinHöhe
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch alter fossiler Heizung, selbst genutzt)16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte
Einkommensbonus (selbst genutzt)40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € Haushaltseinkommen
Höchstfördersatz70 %, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) 80 %
Förderfähige Kosten erste Wohneinheit28.000 €, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €

Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellen und der Anschluss an ein Wärmenetz – reine Gas- oder Ölheizungen nicht. Den Antrag musst du stellen, bevor du mit dem Vorhaben beginnst; vorher brauchst du eine Bestätigung zum Antrag vom Fachunternehmen oder Energieberater und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Alle KfW-Programme im Überblick: KfW-Förderung.

Beispiel: Familie Krüger ersetzt ihre 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe für 30.000 €. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt bei 60.000 €. Förderfähig sind höchstens 28.000 €. Sie erhält 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, also 46 % von 28.000 € = 12.880 € Zuschuss. Einen Einkommensbonus bekommt sie nicht: Ihr Einkommen liegt über 50.000 €, und minderjährige Kinder, für die sich die Grenzen um 10.000 € erhöhen würden, hat sie nicht.

Häufige Fragen

Ist das Heizungsgesetz abgeschafft?

Das Gebäudeenergiegesetz wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt, das seit dem 29. Juli 2026 gilt. Die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen.

Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Ab 2029 müssen Gas und Öl aber schrittweise einen Bioanteil enthalten, und eine Förderung gibt es dafür nicht.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nach den Angaben des Bundestags sollen bestehende Öl- und Gasheizungen langfristig weiterbetrieben werden können.

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

30 % Grundförderung plus mögliche Boni, insgesamt bis 70 % oder bei niedrigem Einkommen 80 %, von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.