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Altersvorsorge

Risikolebensversicherung: Wie viel Summe du brauchst, welche Laufzeit sinnvoll ist und wie du Erbschaftsteuer vermeidest

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Eine Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie dient nicht dem Vermögensaufbau – deshalb ist der Beitrag vergleichsweise gering, und bei Ablauf oder Kündigung gibt es nichts zurück. Die Verbraucherzentrale empfiehlt sie vor allem Familien mit Kindern, Paaren mit gemeinsamen Krediten und Alleinverdienern. Als Richtwerte für die Versicherungssumme nennt sie bei Familien mit kleinen Kindern mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens, mit älteren Kindern das Dreifache und bei kinderlosen Paaren das Einfache. Die Laufzeit sollte meist so lange reichen, bis das jüngste Kind etwa 20 bis 25 Jahre alt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Summe: mindestens 4-faches Jahresnetto (kleine Kinder), 3-faches (ältere Kinder), 1-faches (Paare ohne Kinder).
  • Für Kredite: fallende Versicherungssumme passend zur Restschuld.
  • Beitragsverrechnung statt Todesfallbonus – so ist die Summe voll garantiert.
  • Wer eine Police auf das Leben eines anderen abschließt, braucht dessen schriftliche Einwilligung.

Summe und Laufzeit festlegen

Richtwerte der Verbraucherzentrale für Alleinverdiener (Stand Februar 2026)
SituationVersicherungssummeLaufzeit
Familie mit kleinen Kindernmindestens 4 × Jahresnettoeinkommenbis das jüngste Kind etwa 20–25 ist
Familie mit älteren Kindernmindestens 3 × Jahresnettoeinkommenbis Ende der Ausbildung
Paar ohne Kindermindestens 1 × Jahresnettoeinkommenbis andere Rentenansprüche greifen
Absicherung eines Kreditsfallend, in Höhe der RestschuldLaufzeit des Kredits

Beispiel: Markus verdient 42.000 € netto im Jahr und ist Hauptverdiener; seine Kinder sind 2 und 5 Jahre alt. Nach dem Richtwert braucht die Familie mindestens 168.000 € Versicherungssumme. Die Laufzeit wählt er so, dass sie endet, wenn das jüngere Kind etwa 23 ist – also rund 21 Jahre. Für das Baudarlehen der Familie schließt er zusätzlich eine Police mit fallender Summe ab. Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa die Witwenrente, kann er bei der Planung mit einrechnen.

Beitragsverrechnung oder Todesfallbonus?

  • Beitragsverrechnung: Überschüsse senken den Beitrag; die Versicherungssumme ist vollständig garantiert. Diese Variante empfehlen die Verbraucherzentralen.
  • Todesfallbonus: Überschüsse erhöhen die Auszahlung. Der Bonus ist aber nicht garantiert und kann bei sinkenden Überschüssen wegfallen.

Ausgeschlossen sind laut Verbraucherzentrale unter anderem Suizid in den ersten drei Jahren, je nach Versicherer bestimmte Extremsportarten und Tod nach Vertragsende. Eine bereits bekannte schwere Krankheit musst du vor Abschluss angeben.

Wer die Police abschließen sollte: Überkreuz-Versicherung

Erhält jemand beim Tod des Versicherungsnehmers eine Versicherungsleistung aus einem Vertrag, den der Verstorbene geschlossen hat, gilt das als Erwerb von Todes wegen und unterliegt der Erbschaftsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Für Ehepaare bleibt das wegen des Freibetrags von 500.000 € meist folgenlos. Unverheiratete Paare haben aber nur 20.000 € Freibetrag – siehe Erbschaftsteuer.

Eine Lösung ist die Überkreuz-Versicherung: Jeder Partner schließt die Police als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ab und ist selbst bezugsberechtigt. Stirbt der versicherte Partner, erhält der Überlebende die Summe aus seinem eigenen Vertrag – nicht aus einem Vertrag des Verstorbenen. Wichtig: Wer eine Versicherung auf das Leben eines anderen abschließt, braucht dessen schriftliche Einwilligung (§ 150 Abs. 2 VVG). Den Bezugsberechtigten kannst du im Vertrag festlegen und, wenn das Bezugsrecht widerruflich ist, später ändern (§ 159 VVG).

Worauf du beim Abschluss achten solltest

  1. Reine Risikoversicherung wählen: Kapitallebensversicherungen bringen Vermittlern oft höhere Provisionen; für die Altersvorsorge sind ETF-Sparpläne laut Verbraucherzentrale oft rentabler.
  2. Gesundheitsfragen ehrlich beantworten.
  3. Mehrere Angebote vergleichen: Beiträge unterscheiden sich je nach Alter, Gesundheit, Raucherstatus und Anbieter.
  4. Bezugsrecht prüfen: Wer soll das Geld bekommen? Bei Trennung anpassen.

Fällt das Einkommen durch Krankheit statt durch Tod weg, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte eine Risikolebensversicherung sein?

Die Verbraucherzentrale nennt als Richtwert für Familien mit kleinen Kindern mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens des Hauptverdieners.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich nicht sterbe?

Nein. Eine Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall während der Laufzeit; bei Kündigung werden keine Beiträge erstattet.

Muss die Auszahlung versteuert werden?

Für die Erbschaftsteuer kommt es darauf an, wer den Vertrag geschlossen hat. Hat der Verstorbene ihn geschlossen, zählt die Leistung zum Erwerb von Todes wegen; bei einer Überkreuz-Police in der Regel nicht.

Lohnt sich eine Risikolebensversicherung für Singles?

Meist nicht, wenn niemand finanziell von dir abhängt. Sie ist vor allem für Familien, Alleinverdiener und Paare mit Kredit gedacht.