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Altersvorsorge

Kontenklärung bei der Rentenversicherung: Lücken im Rentenkonto schließen, bevor es Geld kostet

Fakten und Zahlen geprüft am

Bei der Kontenklärung prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob in deinem Versicherungskonto alle rentenrechtlich wichtigen Zeiten gespeichert sind – Beschäftigung, Ausbildung, Schule und Studium ab 17, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Zeiten im Ausland. Du bist gesetzlich verpflichtet, dabei mitzuwirken (§ 149 Abs. 4 SGB VI). Beantragen kannst du sie jederzeit, online oder mit dem Formular V0100; die Bearbeitung dauert laut Rentenversicherung im Schnitt drei bis vier Monate. Je früher du Lücken schließt, desto leichter findest du Nachweise – und desto genauer ist deine Renteninformation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenlos, jederzeit möglich, meist ab etwa 43 Jahren von der Rentenversicherung angestoßen.
  • Antrag online über die Online-Services (eAntrag) oder per Formular V0100.
  • Typische Lücken: Schule und Studium ab 17, Kindererziehung, Ausland, Ausbildung, Krankheit.
  • Kein Widerspruch innerhalb von sechs Monaten: Ältere Daten werden per Bescheid verbindlich festgestellt.

Warum die Kontenklärung wichtig ist

Deine spätere Rente berechnet sich aus den Zeiten in deinem Versicherungskonto. Fehlen dort Monate, kann das die Rente mindern oder sogar dazu führen, dass eine Wartezeit – etwa die 35 oder 45 Jahre für eine vorgezogene Altersrente – nicht erfüllt ist. Arbeitgeber melden Beschäftigungszeiten zwar automatisch, viele andere Zeiten kennt die Rentenversicherung aber nur, wenn du sie angibst. Je länger du wartest, desto schwerer wird es, Zeugnisse, Bescheinigungen oder alte Arbeitsverträge zu finden.

Welche Zeiten oft fehlen

Typische Lücken im Versicherungsverlauf
ZeitMögliche Nachweise
Schule, Fachschule, Studium ab dem 17. GeburtstagSchulbescheinigung, Abschlusszeugnis, Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigung
KindererziehungGeburtsurkunden der Kinder
BerufsausbildungAusbildungsvertrag, Abschlusszeugnis
Arbeitslosigkeit, KrankheitBescheinigungen der Arbeitsagentur oder Krankenkasse
Beschäftigung im AuslandArbeitsverträge, Nachweise ausländischer Versicherungsträger
Wehr- oder ZivildienstDienstzeitbescheinigung

Auch Zeiten, die du nicht belegen kannst, solltest du angeben. Die Rentenversicherung prüft dann, ob andere Nachweise möglich sind.

So beantragst du die Kontenklärung

  1. Versicherungsverlauf prüfen: Fordere ihn an oder nimm den, der deiner Renteninformation beiliegt, und markiere Lücken und Fehler. Wie du die Renteninformation liest, steht im Ratgeber Renteninformation.
  2. Antrag stellen: online über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung (eAntrag) oder mit dem Formular V0100 „Antrag auf Kontenklärung“. Das ist kein Rentenantrag.
  3. Unterlagen beifügen: Arbeitsverträge, Zeugnisse, Geburtsurkunden der Kinder, Schul- und Studiennachweise – online als Datei.
  4. Hilfe nutzen: Kostenlos helfen das Servicetelefon 0800 1000 4800, die Auskunfts- und Beratungsstellen, ehrenamtliche Versichertenberater und die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden.

Nach der Klärung bekommst du einen Brief mit einem Zugangscode, mit dem du deinen Versicherungsverlauf später online aktualisieren kannst. Danach meldet sich die Rentenversicherung etwa alle sechs Jahre mit einem aktuellen Versicherungsverlauf.

Sechs Monate: Widerspruch oder Feststellung

Schickt dir die Rentenversicherung deinen Versicherungsverlauf, hast du sechs Kalendermonate Zeit, falsche oder fehlende Angaben zu melden. Hat sie das Konto geklärt oder widersprichst du nicht, stellt sie die Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, per Bescheid verbindlich fest (§ 149 Abs. 5 SGB VI). Das hat einen Vorteil: Später muss niemand mehr nach Nachweisen für diese Zeiten suchen. Wie die Zeiten bewertet werden – also wie viele Rentenpunkte sie bringen –, entscheidet die Rentenversicherung erst beim Rentenantrag.

Kontenklärung und Rentenantrag

Spätestens mit dem Rentenantrag muss das Konto vollständig sein. Ist es vorher geklärt, geht der Rentenantrag schneller, weil keine Nachweise mehr gesucht werden müssen. Was du beim Rentenantrag beachten musst, steht im Ratgeber Rente beantragen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Kontenklärung?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung durchschnittlich drei bis vier Monate. Bei vielen Lücken kann es länger dauern.

Ist die Kontenklärung kostenlos?

Ja. Antrag, Beratung und Servicetelefon sind kostenlos.

Was passiert, wenn ich nicht mitwirke?

Du bist zur Mitwirkung verpflichtet. Fehlen Zeiten im Konto, können sie bei der Rente unberücksichtigt bleiben – das kann Geld kosten oder eine Wartezeit verfehlen lassen.

Werden Schulzeiten ab 16 angerechnet?

Nein. Schulische Ausbildung zählt erst ab dem 17. Geburtstag als Anrechnungszeit, und zwar nur bis zu einer Höchstdauer.