Konto & Karten
Konto eines Verstorbenen: Zugriff, Vollmacht, Erbschein – was Angehörige tun müssen
Nach einem Todesfall bleibt das Konto zunächst bestehen, gehört aber den Erben. Wer eine Vollmacht über den Tod hinaus hat, kann sofort handeln, sonst brauchen Erben einen Nachweis – nicht zwingend einen Erbschein. Was die Bank verlangen darf, was mit Rente, Daueraufträgen und Gemeinschaftskonten passiert und wann das Finanzamt informiert wird.
