Arbeitslosengeld & Bürgergeld
Schonvermögen beim Grundsicherungsgeld 2026: Diese Freibeträge gelten seit Juli
Seit dem 1. Juli 2026 gelten beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) neue Vermögensregeln: altersabhängige Freibeträge zwischen 5.000 € und 20.000 € pro Person, keine Karenzzeit mehr für Erspartes. Was geschützt ist – vom Auto bis zur Altersvorsorge.
