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Pflegezeit

1 Artikel zum Thema „Pflegezeit“.

Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Pflegezeit und Familienpflegezeit: Freistellung für pflegende Angehörige, Kündigungsschutz und zinsloses Darlehen

Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, kann sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen oder bis zu 24 Monate die Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden verringern. Lohn gibt es dafür nicht, aber ein zinsloses Darlehen vom Staat und Kündigungsschutz. Voraussetzungen, Fristen, Darlehen und der Stand beim geplanten Familienpflegegeld.

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