Baufinanzierung & Immobilien
Notarkosten beim Hauskauf: So berechnen sich Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG – mit Beispiel
Notar und Grundbuchamt rechnen beim Immobilienkauf nach festen Gebühren aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab – verhandeln lässt sich da nichts. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einer Grundschuld über 300.000 € kommen zusammen rund 5.400 € zusammen, etwa 1,35 % des Kaufpreises. Welche Gebühren anfallen, wer sie zahlt und welcher Teil steuerlich absetzbar ist.
