Heizkostenabrechnung prüfen: 50 bis 70 % nach Verbrauch, Kürzungsrecht 15 % und neue Pflichten ab 2027
Heiz- und Warmwasserkosten muss der Vermieter zu 50 bis 70 % nach dem gemessenen Verbrauch verteilen, den Rest nach Wohnfläche. Rechnet er nicht verbrauchsabhängig ab, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen. Bis Ende 2026 müssen alte Zähler fernablesbar sein, sonst droht eine weitere Kürzung um 3 %. Wie du die Heizkostenabrechnung prüfst, mit Rechenbeispiel.
