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Nebenkosten

2 Artikel zum Thema „Nebenkosten“.

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Heizkostenabrechnung prüfen: 50 bis 70 % nach Verbrauch, Kürzungsrecht 15 % und neue Pflichten ab 2027

Heiz- und Warmwasserkosten muss der Vermieter zu 50 bis 70 % nach dem gemessenen Verbrauch verteilen, den Rest nach Wohnfläche. Rechnet er nicht verbrauchsabhängig ab, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen. Bis Ende 2026 müssen alte Zähler fernablesbar sein, sonst droht eine weitere Kürzung um 3 %. Wie du die Heizkostenabrechnung prüfst, mit Rechenbeispiel.

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Nebenkostenabrechnung prüfen: Fristen, umlagefähige Kosten und die häufigsten Fehler

Vermieter müssen über die Betriebskosten spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, sonst können sie keine Nachzahlung mehr verlangen. Mieter haben ebenfalls zwölf Monate Zeit für Einwände. Welche Kosten umgelegt werden dürfen, wie du die Abrechnung prüfst, Belege einsiehst und die Nebenkosten bei der Steuer nutzt.

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