Baufinanzierung & Immobilien
Maklerprovision beim Hauskauf und bei der Miete: Wer zahlt was – Halbteilung, Bestellerprinzip und Höchstgrenzen
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses muss der Käufer höchstens die Hälfte der Maklerprovision zahlen – vorausgesetzt, er ist Verbraucher. Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt; für Mieter sind höchstens zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer erlaubt. Die Regeln, typische Fallen und was die Provision steuerlich bedeutet.
