Arbeitslosengeld & Bürgergeld
Eingliederungszuschuss („Eingliederungsgeld“): Lohnzuschuss für deinen neuen Arbeitgeber
Viele suchen nach „Eingliederungsgeld“ – gemeint ist meist der Eingliederungszuschuss. Ihn bekommt nicht der Arbeitslose, sondern der Arbeitgeber: bis zu 50 % des Lohns für bis zu 12 Monate, bei älteren und schwerbehinderten Menschen länger. So kannst du ihn als Bewerber nutzen.
