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Mietkaution: höchstens drei Kaltmieten, drei Raten, Zinsen – und wann du sie zurückbekommst
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, du darfst sie in drei Monatsraten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen verzinst anlegen. Wie lange er sie nach dem Auszug behalten darf, was er einbehalten kann und welche Alternativen es zum Bargeld gibt.
