Steuern
Familienheim steuerfrei erben: 10-Jahres-Regel, 200 m² für Kinder und die 6-Monats-Frist
Ehepartner und Kinder können das Elternhaus erbschaftsteuerfrei erben – zusätzlich zu ihren Freibeträgen. Dafür müssen sie selbst einziehen, in der Regel innerhalb von sechs Monaten, und zehn Jahre wohnen bleiben. Kinder sind nur bis 200 m² Wohnfläche begünstigt. Was gilt, was die Befreiung kostet und wann sie rückwirkend wegfällt.
