Steuern
Betriebsveranstaltung: 110 € Freibetrag für Weihnachtsfeier und Betriebsausflug – so wird gerechnet
Für Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Betriebsausflug gilt ein Freibetrag von 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung, höchstens zweimal im Jahr. Was in die Kosten einfließt, warum Begleitpersonen zählen, was bei Überschreiten passiert und welche Feiern nicht begünstigt sind.
