Steuern
Dienstrad-Leasing: Wie das Rad versteuert wird, was die Gehaltsumwandlung bringt und was bei der Übernahme gilt
Ein Dienstrad, das der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt stellt, ist steuerfrei – noch bis einschließlich 2030. Beim üblichen Leasing mit Gehaltsumwandlung versteuerst du dagegen monatlich 1 % eines Viertels des Listenpreises. Wie die Rechnung aussieht, was nach drei Jahren beim Kauf des Rades passiert und für welche E-Bikes andere Regeln gelten.
