Altersvorsorge
Altersteilzeit: Ab 55 halb arbeiten – Aufstockung, Blockmodell, Rente und Steuern erklärt
Mit Altersteilzeit können Beschäftigte ab 55 ihre Arbeitszeit halbieren und bekommen vom Arbeitgeber mindestens 20 % Aufstockung sowie zusätzliche Rentenbeiträge. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht – sie muss vereinbart werden. Wie Gleichverteilungs- und Blockmodell funktionieren, was du netto bekommst und wie sich Altersteilzeit auf die Rente auswirkt.
