Einspeisevergütung 2026: Diese Sätze bekommst du für Solarstrom – und was für neue Anlagen ab 2027 offen ist
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Für eine Solaranlage auf einem Gebäude, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, zahlt der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur bei Überschusseinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde für den Anlagenteil bis 10 kW, 6,66 Cent für den Teil bis 40 kW und 5,44 Cent bis 100 kW. Speist du den gesamten Strom ein (Volleinspeisung), sind es 12,22 Cent bis 10 kW und 10,24 Cent bis 100 kW. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres fest (§ 25 EEG). Bei Anlagen über 10 kW wird anteilig gerechnet (§ 23c EEG): Eine 12-kW-Anlage bekommt im Schnitt rund 7,53 Cent. Für neue Anlagen sinken die Sätze nach dem geltenden EEG alle sechs Monate um 1 % (§ 49 EEG). Das EEG 2023 ist laut Bundesnetzagentur aber nur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar; eine Nachfolgeregelung für Anlagen, die danach in Betrieb gehen, wird derzeit im Bundestag beraten.
Das Wichtigste in Kürze
- Inbetriebnahme 1.8. bis 31.12.2026: 7,70 ct bis 10 kW (Teileinspeisung), 12,22 ct bei Volleinspeisung.
- Der Satz bei Inbetriebnahme gilt 20 Jahre lang, plus Rest des ersten Jahres.
- Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es für neue Anlagen grundsätzlich keine Vergütung – mit Ausnahmen für kleine Anlagen ohne Smart Meter.
- Für Anlagen ab 2027 ist eine Neuregelung im Gesetzgebungsverfahren.
Einspeisevergütung 2026: die Tabelle
| Anlage | Leistungsanteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| Gebäude oder Lärmschutzwand | bis 10 kW | 7,70 | 12,22 |
| Gebäude oder Lärmschutzwand | bis 40 kW | 6,66 | 10,24 |
| Gebäude oder Lärmschutzwand | bis 100 kW | 5,44 | 10,24 |
| Sonstige Anlagen, z. B. Freifläche | bis 100 kW | 6,19 | 6,19 |
Die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 Cent für Anlagen ab 40 kW ist nicht eingerechnet: Sie wird erst wirksam, wenn die EU-Kommission sie beihilferechtlich genehmigt, und diese Genehmigung wurde laut Bundesnetzagentur nicht erteilt.
So berechnest du deine Vergütung
Die Sätze gelten nicht für die ganze Anlage, sondern anteilig für die Leistung in jeder Stufe. Bei Volleinspeisung musst du das dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr in Textform mitteilen (§ 48 Abs. 2a EEG). Wechselst du nicht rechtzeitig, gilt der normale Satz für Überschusseinspeisung.
Rechenbeispiel (eigene Berechnung): Familie Krüger nimmt im November 2026 eine 12-kW-Anlage auf dem Hausdach in Betrieb und nutzt einen Teil des Stroms selbst. Für 10 der 12 kW gelten 7,70 Cent, für 2 kW 6,66 Cent: (10 × 7,70 + 2 × 6,66) ÷ 12 = rund 7,53 Cent. Speist sie 6.000 kWh im Jahr ein, bekommt sie rund 451,80 €. Zum Vergleich: Eine 8-kW-Anlage mit Volleinspeisung von 8.000 kWh brächte 977,60 € – dafür nutzt man aber keinen eigenen Solarstrom, der den teureren Netzbezug ersetzt.
Ob sich Eigenverbrauch oder Volleinspeisung mehr lohnt, hängt von deinem Strompreis und deinem Verbrauch ab. Für kleine Steckersolargeräte gelten eigene Regeln – siehe Balkonkraftwerk.
Negative Strompreise und Smart Meter
Für Zeiträume, in denen der Börsenstrompreis negativ ist, sinkt der Zahlungsanspruch für neue Anlagen auf null (§ 51 EEG). Für Anlagen unter 100 kW gilt das erst ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird. Was ein solches Messsystem kostet und wann es Pflicht ist, erklärt der Ratgeber Smart Meter.
Steuern auf die Einspeisevergütung
Für viele private Dachanlagen sind die Einnahmen aus der Einspeisevergütung einkommensteuerfrei, und bei der Umsatzsteuer hilft meist die Kleinunternehmerregelung. Die genauen Grenzen erklärt der Ratgeber Photovoltaik und Steuern.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 auf einem Gebäude 7,70 Cent je kWh bis 10 kW bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung.
Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?
20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Der Satz bleibt in dieser Zeit gleich.
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Für bestehende Anlagen bleibt der zugesagte Satz. Für Anlagen ab 2027 berät der Bundestag laut Bundesnetzagentur eine Nachfolgeregelung; wie sie aussieht, steht noch nicht fest.
Lohnt sich Volleinspeisung?
Die Vergütung ist höher, du nutzt aber keinen eigenen Strom. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel du sonst aus dem Netz kaufen müsstest und zu welchem Preis.
