Drohnenversicherung: Warum sie für jede Drohne Pflicht ist und wann du dich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren musst
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Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge – privat geflogene Modelle als Flugmodelle (§ 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz). Als Halter haftest du für Schäden, die beim Betrieb durch einen Unfall entstehen, auch ohne eigenes Verschulden (§ 33 LuftVG), und du musst zur Deckung dieser Haftung eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 43 Abs. 2 LuftVG). Eine Gewichtsgrenze, unter der die Versicherungspflicht entfällt, sieht das Gesetz nicht vor – sie gilt also auch für leichte Drohnen unter 250 Gramm. Zusätzlich musst du dich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, wenn deine Drohne mindestens 250 Gramm wiegt oder mit einer Kamera oder einem anderen Sensor personenbezogene Daten erfassen kann. Die Registrierung kostet für Privatpersonen 20 €; du musst mindestens 16 Jahre alt sein und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Danach bekommst du eine elektronische Betreibernummer (e-ID), die du an jeder deiner Drohnen anbringst.
Das Wichtigste in Kürze
- Haftpflichtversicherung ist für jede Drohne Pflicht, unabhängig vom Gewicht.
- Halter haften für Unfallschäden auch ohne Verschulden.
- LBA-Registrierung ab 250 g oder mit Kamera: 20 € für Privatpersonen, ab 16 Jahren.
- Ob deine Privathaftpflicht Drohnen einschließt, steht in den Bedingungen – sonst brauchst du eine eigene Police.
Versicherung und Registrierung im Überblick
| Drohne | Haftpflichtversicherung | Registrierung beim LBA |
|---|---|---|
| unter 250 g, ohne Kamera | Pflicht | nicht nötig |
| unter 250 g, mit Kamera | Pflicht | Pflicht |
| ab 250 g | Pflicht | Pflicht |
Die Registrierung gilt für dich als Betreiber, nicht für die einzelne Drohne: Mit deiner e-ID kannst du mehrere Drohnen betreiben, musst sie aber an jeder anbringen. Ändern sich deine Daten, etwa durch einen Umzug, musst du das dem LBA melden. Je nach Drohne und Einsatz brauchst du außerdem einen Kompetenznachweis als Fernpilot, den ebenfalls das LBA ausstellt (§ 21a Luftverkehrs-Ordnung).
Reicht meine Privathaftpflicht?
Das regeln die Bedingungen deines Tarifs. Lies nach, ob „unbemannte Luftfahrzeuge“ oder „Drohnen“ genannt sind und bis zu welchem Gewicht. Fehlt der Einschluss, brauchst du eine eigene Drohnen-Haftpflicht. Worauf es bei der Privathaftpflicht allgemein ankommt, steht im Ratgeber Haftpflichtversicherung. Schäden an der eigenen Drohne, etwa nach einem Absturz, zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht – sie ist nur für Schäden bei anderen da.
Beispiel: Paul kauft eine Kameradrohne mit 249 Gramm. Obwohl sie unter 250 Gramm wiegt, muss er sich wegen der Kamera beim LBA registrieren, 20 € zahlen und seine e-ID auf die Drohne kleben. In den Bedingungen seiner Privathaftpflicht findet er einen ausdrücklichen Einschluss für Drohnen, der auch sein Modell umfasst – damit erfüllt er die Versicherungspflicht. Stünde dort nichts zu Drohnen, müsste er vor dem ersten Flug eine eigene Drohnen-Haftpflicht abschließen.
Warum die Versicherung wichtig ist
Stürzt eine Drohne auf ein Auto oder verletzt einen Menschen, haftest du als Halter nach § 33 LuftVG auch dann, wenn dich kein Verschulden trifft. Fliegt jemand anderes deine Drohne ohne dein Wissen, haftet er an deiner Stelle; hast du die Nutzung schuldhaft ermöglicht, haftest du daneben weiter. Eine Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche und zahlt berechtigte Forderungen.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Drohne unter 250 Gramm eine Versicherung?
Ja. Die Versicherungspflicht nach § 43 LuftVG gilt für Halter von Luftfahrzeugen ohne Gewichtsgrenze, also auch für kleine Drohnen.
Was kostet die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt?
Für natürliche Personen 20 €, für juristische Personen 50 €. Du bezahlst online.
Muss ich jede Drohne einzeln registrieren?
Nein. Du registrierst dich als Betreiber und erhältst eine e-ID, die du an all deinen Drohnen anbringst.
Ab welchem Alter darf ich mich als Drohnenbetreiber registrieren?
Laut Bundesportal ab 16 Jahren.
