0-Prozent-Finanzierung: Was dahintersteckt, wo die Fallen liegen und welche Rechte du hast
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Bei einer 0-Prozent-Finanzierung schließt du einen Kreditvertrag mit einer Bank ab, mit der der Händler zusammenarbeitet. Die Bank zahlt den Kaufpreis an den Händler, du zahlst ihn in festen Raten ohne Zinsen an die Bank zurück. Laut Verbraucherzentrale ist das meist ein klassischer Ratenkredit mit fester Laufzeit – muss der Händler der Bank dafür ein Entgelt zahlen, kann er diese Kosten in den Preis einkalkulieren. Die größte Falle: Häufig wird mit der Finanzierung ein zusätzlicher Rahmenkredit vereinbart, den du über eine Kreditkarte nutzen kannst. Für ihn gilt der Nullzins nicht; die Zinsen sind laut Verbraucherzentrale oft so hoch wie beim Dispo oder höher und meist variabel. Das Oberlandesgericht München hat im Juni 2023 auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden, dass Anbieter klar darauf hinweisen müssen, wenn an eine 0-Prozent-Finanzierung ein Rahmenkredit gekoppelt ist. Auch für die zinslose Finanzierung hast du ab einem Kreditbetrag von 200 € ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 514 Abs. 2 BGB).
Das Wichtigste in Kürze
- 0 % heißt: echter Kredit bei einer Bank, nur ohne Zinsen – nicht unbedingt ein günstiger Preis.
- Vorsicht bei gekoppeltem Rahmenkredit, Kreditkarte und voreingestellter Restschuldversicherung.
- Ab 200 € Kreditbetrag: 14 Tage Widerrufsrecht; der Kaufvertrag fällt bei verbundenen Verträgen mit weg.
- Ab 20.11.2026 gelten für zinslose Kredite die Regeln des Verbraucherkreditrechts weitgehend voll.
Die typischen Fallen
| Falle | Was passiert | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| gekoppelter Rahmenkredit | zusätzlicher Kreditrahmen mit Karte, hoher variabler Zins, oft nur Mindestrate | keine weiteren Beträge abrufen, unerwünschten Rahmen kündigen |
| zinsfrei nur auf Zeit | bei Kombi-Modellen gilt 0 % nur für eine bestimmte Zeit und Summe | Bedingungen lesen, rechtzeitig tilgen |
| Restschuldversicherung | oft voreingestellt, teuer, leistet laut Verbraucherzentrale häufig gerade dann nicht, wenn man sie braucht | ablehnen, voreingestellte Erklärungen streichen |
| höherer Kaufpreis | Ware kann teurer sein als anderswo, Verhandlungsspielraum gering | Preise vorher vergleichen |
| Ballonrate beim Auto | niedrige Raten, am Ende eine hohe Schlussrate | Schlussrate einplanen |
Beispiel: Ole kauft einen Fernseher für 1.200 € mit 0-Prozent-Finanzierung in zwölf Raten à 100 €. Mit den Unterlagen kommt eine Kreditkarte: Sie gehört zu einem Rahmenkredit. Kauft Ole damit für 500 € ein und läge der Zins dafür angenommen auf dem Niveau des durchschnittlichen Dispozinses von 10,99 % (Stiftung Warentest, Mai 2026), kämen in einem Jahr rund 55 € Zinsen zusammen – bei nur geringer Mindestrate zieht sich die Rückzahlung lange hin. Ole zahlt deshalb nur die zwölf Raten und kündigt den Rahmenkredit.
Wie ein Rahmenkredit funktioniert, erklärt der Ratgeber Rahmenkredit; worauf du bei Restschuldversicherungen achten musst, der Ratgeber Restschuldversicherung.
Deine Rechte
- Widerruf: Bei zinslosen Krediten ab 200 € hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 514 Abs. 2 BGB). Widerrufst du den Kredit, bist du bei einem verbundenen Vertrag auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden (§ 358 BGB) – das ist bei 0-Prozent-Finanzierungen laut Verbraucherzentrale regelmäßig der Fall.
- Mängel: Die Raten laufen zunächst weiter. Schlägt die Nacherfüllung beim Händler fehl, kannst du die Rückzahlung laut Verbraucherzentrale bis zu der Höhe verweigern, in der eine Minderung des Kaufpreises gerechtfertigt wäre – informiere die Bank darüber.
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Auch beim zinslosen Kredit muss die Bank prüfen, ob du die Raten zahlen kannst (§ 514 Abs. 1 BGB mit § 505a BGB).
- Vorzeitige Rückzahlung: jederzeit möglich; eine Vorfälligkeitsentschädigung ist bei 0 % laut Verbraucherzentrale ausgeschlossen, weil sie die entgangenen Sollzinsen nicht übersteigen darf.
Was sich ab dem 20. November 2026 ändert
Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (BGBl. 2026 I Nr. 139) zählen künftig auch zinslose Darlehen von Unternehmen an Verbraucher als Allgemein-Verbraucherdarlehen, und die bisherige Ausnahme für Beträge unter 200 € entfällt. Für diese Verträge gelten dann die Regeln des Verbraucherkreditrechts – mit teils vereinfachten Informationspflichten. Auch viele „Später bezahlen“-Angebote fallen darunter, wie der Ratgeber Buy now, pay later erklärt.
Häufige Fragen
Ist eine 0-Prozent-Finanzierung wirklich kostenlos?
Für den Kredit selbst fallen keine Zinsen an. Kosten können aber über einen gekoppelten Rahmenkredit, eine Restschuldversicherung, Kontoführungsgebühren oder einen höheren Kaufpreis entstehen.
Kann ich eine 0-Prozent-Finanzierung widerrufen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen, wenn der Kreditbetrag mindestens 200 € beträgt. Bei einem verbundenen Vertrag fällt dann auch der Kauf weg.
Wie werde ich den gekoppelten Rahmenkredit los?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, unerwünschte Rahmenkreditverträge zu kündigen und keine weiteren Beträge abzurufen; die vereinbarten Raten der Finanzierung zahlst du einfach pünktlich weiter.
Wird eine 0-Prozent-Finanzierung bei der SCHUFA gemeldet?
Es handelt sich um einen Kredit bei einer Bank. Welche Daten über dich gespeichert sind, siehst du in deiner kostenlosen Datenkopie bei der Auskunftei.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Null-Prozent-Finanzierung – Hintergründe, Fallen, Vor- und Nachteile
- Verbraucherzentrale: Kreditverträge – diese Rechte haben Sie als Kreditnehmer
- § 514 BGB: Unentgeltliche Darlehensverträge und § 358 BGB: Verbundene Verträge
- Stiftung Warentest: Dispozinsen und BGBl. 2026 I Nr. 139
