Kredit nicht mehr zahlen können: Was passiert, wann die Bank kündigen darf und welche Hilfe es gibt
Fakten und Zahlen geprüft am
Artikel anhören
Nutzt die Sprachausgabe deines Geräts.
Wenn du eine Kreditrate nicht zahlst, gerätst du in Verzug. Bei einem Verbraucherkredit darf die Bank dann Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den rückständigen Betrag verlangen (§ 497 Abs. 1 BGB mit § 288 Abs. 1 BGB) – seit dem 1. Juli 2026 sind das 6,52 % im Jahr, bei Immobilienkrediten 2,5 Prozentpunkte darüber, also 4,02 %. Den ganzen Kredit kündigen darf die Bank wegen Zahlungsverzugs nur unter strengen Voraussetzungen: Du musst mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand sein, der Rückstand muss bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren mindestens 5 % des Kreditbetrags erreichen (bis drei Jahre: 10 %), und die Bank muss dir erfolglos eine zweiwöchige Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung gesetzt haben (§ 498 BGB). Spätestens mit dieser Frist soll sie dir ein Gespräch über eine einvernehmliche Lösung anbieten. Ab dem 20. November 2026 wird das verbindlicher: Banken müssen Kreditnehmer mit Zahlungsschwierigkeiten an eine Schuldnerberatung verweisen und vor einer Zwangsvollstreckung angemessene Nachsicht walten lassen, etwa durch einen Zahlungsaufschub oder eine längere Laufzeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Verzugszins bei Ratenkrediten: 6,52 % pro Jahr auf den Rückstand (Basiszins 1,52 % + 5 Punkte).
- Kündigung erst ab zwei Raten Rückstand, 5 bzw. 10 % des Kreditbetrags und nach zwei Wochen Frist.
- Früh mit der Bank sprechen: Stundung, Ratenpause oder längere Laufzeit sind möglich.
- Ab 20.11.2026: Verweis auf Schuldnerberatung und Pflicht zu angemessener Nachsicht.
Was nach einer verpassten Rate passiert
- Verzug und Mahnung: Die Bank fordert die Rate an und berechnet Verzugszinsen. Teilzahlungen darf sie nicht zurückweisen; sie werden zuerst auf Kosten, dann auf die Rate und zuletzt auf die Zinsen angerechnet (§ 497 Abs. 3 BGB).
- Fristsetzung: Sind die Voraussetzungen des § 498 BGB erfüllt, setzt die Bank dir zwei Wochen Frist und kündigt an, sonst die gesamte Restschuld zu verlangen.
- Gesamtfälligstellung: Zahlst du nicht, ist der ganze Restbetrag sofort fällig. Danach drohen Inkasso, Mahnbescheid und Pfändung; ein Zahlungsausfall kann bei Auskunfteien gespeichert werden.
Rechenbeispiel (eigene Berechnung): Kai hat einen Ratenkredit über 10.000 € mit 60 Monaten Laufzeit und 202,76 € Rate. Weil die Laufzeit über drei Jahre liegt, muss der Rückstand für eine Kündigung mindestens 5 % des Kreditbetrags betragen, also 500 €. Zwei offene Raten (405,52 €) reichen dafür noch nicht, drei (608,28 €) schon. Für 405,52 € Rückstand fallen in 30 Tagen bei 6,52 % rund 2,17 € Verzugszinsen an – das eigentliche Risiko ist also nicht der Zins, sondern die drohende Kündigung des ganzen Kredits.
Was ab dem 20. November 2026 gilt
Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie kommt ein neuer § 497a BGB für Ratenkredite und andere Allgemein-Verbraucherdarlehen:
- Die Bank muss Kreditnehmer, die Schwierigkeiten mit ihren Zahlungen haben, an leicht zugängliche Schuldnerberatungsdienste verweisen.
- Sie muss, sofern angebracht, angemessene Nachsicht walten lassen, bevor sie die Zwangsvollstreckung einleitet. Möglich sind zum Beispiel eine längere Laufzeit, ein Zahlungsaufschub für einige Raten, ein niedrigerer Sollzins, eine Zahlungsunterbrechung, Teilrückzahlungen, ein Teilerlass oder eine Umschuldung.
- Ist sie zur Nachsicht verpflichtet, muss sie die Maßnahme spätestens mit der Fristsetzung vor der Kündigung anbieten (neuer Satz in § 498 BGB).
- Wiederholt Nachsicht anbieten muss sie außer in begründeten Fällen nicht.
Was du jetzt tun solltest
- Sofort mit der Bank reden – am besten vor der ersten verpassten Rate. Frag konkret nach Stundung, Ratenpause oder geringerer Rate mit längerer Laufzeit und lass dir Vereinbarungen schriftlich geben.
- Versicherung prüfen: Hast du eine Restschuldversicherung für Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, melde den Fall – mehr im Ratgeber Restschuldversicherung.
- Prioritäten setzen: Miete, Energie und Krankenversicherung zuerst sichern; kein neuer teurer Kredit, um alte Raten zu bezahlen.
- Hilfe holen: Anerkannte Schuldnerberatungen beraten kostenlos – siehe Schuldnerberatung.
- Einkommen schützen: Bei einer Lohnpfändung bleibt ein Grundfreibetrag unpfändbar; wie viel, zeigt die Pfändungstabelle. Ein P-Konto schützt das Guthaben auf dem Konto.
Häufige Fragen
Ab wann darf die Bank meinen Kredit kündigen?
Wenn du mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug bist, der Rückstand 10 % (Laufzeit bis drei Jahre) bzw. 5 % (länger) des Kreditbetrags erreicht und eine zweiwöchige Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung erfolglos abgelaufen ist.
Wie hoch sind die Verzugszinsen bei einem Kredit?
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; seit dem 1. Juli 2026 also 6,52 % im Jahr auf den rückständigen Betrag. Bei Immobilienkrediten sind es 2,5 Prozentpunkte darüber.
Habe ich Anspruch auf eine Ratenpause?
Bisher nicht. Ab dem 20. November 2026 muss die Bank bei Ratenkrediten aber, sofern angebracht, vor einer Zwangsvollstreckung angemessene Nachsicht walten lassen – eine Ratenpause ist eine der möglichen Maßnahmen.
Was passiert nach der Kündigung des Kredits?
Die gesamte Restschuld ist sofort fällig. Kannst du sie nicht zahlen, drohen Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren und Pfändung. Spätestens jetzt solltest du eine Schuldnerberatung einschalten.
