Digitaler Euro: Ab wann er kommt, was er kostet und was er für Bargeld und Konto bedeutet
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Der digitale Euro soll digitales Zentralbankgeld werden: ein elektronisches Gegenstück zu Banknoten und Münzen, mit dem man im ganzen Euroraum online und offline bezahlen kann. Herausgeben würde ihn die Europäische Zentralbank (EZB). Beschlossen ist er noch nicht: Die EU-Verordnung wird derzeit zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt (Stand Oktober 2026). Nach Angaben der EZB ist eine erste Ausgabe 2029 möglich, wenn die Verordnung im Laufe des Jahres 2026 angenommen wird; eine Pilotphase mit Marktteilnehmern ist ab 2027 geplant. Bargeld soll daneben erhalten bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Stand: EU-Verordnung in Verhandlung, Ziel ist eine Einigung bis Ende 2026.
- Frühestmögliche Ausgabe laut EZB: 2029.
- Grundfunktionen sollen für Privatpersonen kostenlos sein, der digitale Euro soll nicht verzinst werden.
- Eine Haltegrenze ist geplant; ihre Höhe ist noch nicht festgelegt.
Was der digitale Euro sein soll
Heute ist Bargeld das einzige Geld der Notenbank, das Privatpersonen direkt nutzen können. Wer digital bezahlt, nutzt Guthaben bei Geschäftsbanken – mit Karten, Apps oder Überweisungen, oft über Anbieter außerhalb Europas. Der digitale Euro soll eine europäische Alternative sein: Er würde in einer digitalen Geldbörse („Wallet“) gehalten, die du über deine Bank oder öffentliche Stellen bekommst, und wäre wie Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel.
Nach dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission von 2023 soll er unter anderem:
- gesetzliches Zahlungsmittel sein, das Händler grundsätzlich annehmen müssen – mit Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen, die keine vergleichbaren digitalen Zahlungsmittel akzeptieren,
- für Privatpersonen in den Grunddiensten kostenlos sein,
- keine Zinsen bringen,
- offline nutzbar sein, von Gerät zu Gerät, mit einem Datenschutzniveau ähnlich wie beim Bargeld,
- jederzeit zum Nennwert in Bargeld umtauschbar sein und Bargeld ergänzen, nicht ersetzen.
Haltegrenze: Wie viel man halten darf
Damit nicht zu viel Geld von Bankkonten in digitale Euro wandert, soll es eine Obergrenze für das Guthaben je Person geben. Die Höhe ist noch nicht festgelegt. Nach der Position des Wirtschaftsausschusses im Europäischen Parlament soll nicht die Verordnung selbst die Grenze festlegen: Die EZB soll eine Empfehlung abgeben, die EU-Kommission die Höhe bestimmen. Unternehmen sollen nach dieser Position keine digitalen Euro halten dürfen.
Der Zeitplan
| Datum | Schritt |
|---|---|
| Juni 2023 | Verordnungsvorschlag der EU-Kommission |
| November 2023 bis Oktober 2025 | Vorbereitungsphase der EZB |
| Oktober 2025 | EZB-Rat beschließt, die Vorbereitungen fortzusetzen |
| Dezember 2025 | Rat legt seine Verhandlungsposition fest |
| 23. Juni 2026 | Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments stimmt zu |
| Ende 2026 (Ziel) | Einigung von Parlament und Rat |
| ab 2027 (geplant) | Pilotphase mit Marktteilnehmern |
| frühestens 2029 | mögliche erste Ausgabe |
Größter Streitpunkt waren nach Berichten zuletzt die Gebühren für Händler und die Vergütung der Banken, die den digitalen Euro anbieten sollen.
Vor- und Nachteile
| Argumente dafür | Bedenken |
|---|---|
| Europäische Alternative zu Kartenanbietern und Bezahldiensten aus Drittstaaten | Datenschutz: Online-Zahlungen sind nicht anonym wie Bargeld |
| Kostenlose Grundfunktionen für Verbraucher | Kosten und Aufwand für Banken und Händler |
| Überall im Euroraum als Zahlungsmittel akzeptiert | Mögliche Abflüsse von Bankeinlagen, daher die Haltegrenze |
| Offline-Zahlung ohne Internet | Unklarer Mehrwert gegenüber Karten und Echtzeitüberweisung |
Für den Alltag gibt es schon heute schnelle Alternativen, etwa die Echtzeitüberweisung und Debitkarten – siehe Kreditkarte, Debitkarte, Girocard.
Was das für Bargeld bedeutet
Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen. Parallel hat die EU-Kommission eine Verordnung vorgeschlagen, die den Status von Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel stärken soll. Für Bargeld gelten unabhängig davon die bestehenden Regeln, etwa zu Nachweispflichten bei großen Bareinzahlungen – siehe Bargeldobergrenze.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es den digitalen Euro?
Frühestens 2029 – vorausgesetzt, die EU-Verordnung wird rechtzeitig beschlossen und die EZB entscheidet sich für die Einführung.
Wird der digitale Euro Pflicht?
Eine Pflicht, den digitalen Euro selbst zu nutzen, ist für Verbraucher in den Plänen nicht vorgesehen. Händler sollen ihn als gesetzliches Zahlungsmittel aber grundsätzlich annehmen müssen – mit Ausnahmen etwa für Kleinstunternehmen.
Wird das Bargeld abgeschafft?
Nein. Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen; Banknoten und Münzen bleiben gesetzliches Zahlungsmittel.
Bekomme ich Zinsen auf den digitalen Euro?
Nein. Nach dem Kommissionsvorschlag soll der digitale Euro unverzinst sein.

