Energetische Sanierung steuerlich absetzen: 20 % der Kosten über drei Jahre nach § 35c EStG
Wer sein selbst bewohntes Haus oder seine Eigentumswohnung energetisch saniert, kann 20 % der Kosten von der Einkommensteuer abziehen – verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Begünstigt sind etwa Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung, wenn ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt. Die Regel gilt für Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Voraussetzungen, Rechenbeispiel und warum sie sich nicht mit KfW-Zuschüssen kombinieren lässt.
